Rezeptpflichtig, apothekenpflichtig und frei verkäuflich- was sind die Unterschiede?

      

Von dieser Einteilung der Arzneimittel haben alle schon einmal gehört. Allerdings wissen viele nicht, worin sich die Medikamente aus den drei Kategorien unterscheiden und welche Unterschiede im Verkauf dadurch entstehen. In diesem Text werden nun die wichtigsten Fragen geklärt.

Frei verkäufliche Arzneimittel

Arzneimittel in dieser Kategorie können in Apotheken, Online-Shops, Drogerien und Reformhäusern erworben werden. Diese sind teilweise im Arzneimittelgesetz oder in der Verordnung über frei verkäufliche Arzneimittel aufgelistet und können daran erkannt werden. Hierfür benötigt man keinen Nachweis in Form eines ärztlichen Attests – frei verkäufliche Arzneimittel sind also für alle erwerblich und nicht limitiert. Krankheiten und Beschwerden können von diesen Arzneimitteln nicht geheilt werden, denn sie wirken nur unterstützend bei kleineren Erkrankungen sowie stärkend und zur Vorbeugung vor Erkrankungen.

Folgende Arzneimittel zählen zu den frei verkäuflichen:

  • Nahrungsergänzungsmittel
  • Vitaminpräparate
  • Shampoos (Beispielsweise gegen Haarausfall)
  • Gesundheitstees
  • Nasensprays
  • Augentropfen
  • Salben
  • Gele
  • Hustensäfte
  • Halstabletten und viele weitere

Man sollte darauf achten, dass man frei verkäufliche Arzneimittel nur bei seriösen Händlern kauft, damit man auch das bekommt, was man bestellt hat. Außerdem wird dringend dazu geraten sich zu informieren, in welcher Dosis dieses Arzneimittel angewendet werden darf und ob es gegebenenfalls Kontraindikationen gibt. Bei frei verkäuflichen Arzneimitteln können bei falscher Einnahme Nebenwirkungen auftreten, welche manchmal zu großen Schäden führen, weshalb sie nicht unterschätzt werden sollten.

Apothekenpflichtige Medikamente

Diese Medikamente können ausschließlich in Apotheken (Vor Ort, beispielsweise in der Apotheke Esslingen oder online) gekauft werden. Betritt man eine Apotheke, erkennt man die apothekenpflichtigen Medikamente daran, dass sie zwar sichtbar, aber außerhalb der Reichweite hinter dem Tresen ausgestellt sind. Bei apothekenpflichtigen Medikamenten ist die pharmazeutische Wirkung nachgewiesen. Sie haben allerdings auch bekannte und sich in vertretbarem Ausmaß befindende Nebenwirkungen, über die man in den Apotheken beraten wird. Es wird auch bei Medikamenten aus dieser Kategorie kein Rezept benötigt.

Medikamente, die bestimmte Wirkstoffe enthalten, sind immer apothekenpflichtig. Bei Erkrankungen, die nur nach Rücksprache und nach einer Beratung behandelt werden sollen und niemals im Alleingang, greift die Kategorie der apothekenpflichtigen Medikamente. Hierzu zählen zum Beispiel Schmerzmittel wie Ibuprofen, Paracetamol und Voltaren.

Rezeptpflichtige Medikamente

Wie auch die apothekenpflichtigen Medikamente, werden die rezeptpflichtigen Medikamente nur in Apotheken (Vor Ort sowie Online) verkauft. Bei den rezeptpflichtigen Medikamenten muss beim Kauf ein Rezept, das von einem Arzt ausgestellt wird, vorgelegt werden. Ohne Rezept dürfen diese Medikamente nicht gekauft werden, bei Online-Apotheken muss das Rezept eingeschickt werden oder man besitzt ein digitales Rezept, das online einfach hochgeladen werden kann. Dass ein Rezept notwendig ist, liegt daran, dass die Einnahme dieser Medikamente ärztlich überwacht werden muss, da diese bei falschem Gebrauch oder zu hoher Dosis gesundheits- oder lebensgefährlich sein können. Einige rezeptpflichtige Medikamente werden oft missbräuchlich angewendet (wie etwa Opiate), obwohl sie die Gesundheit gefährden können. Medikamente, die neu auf dem Markt sind, sind vorerst verschreibungspflichtig, da die Einnahme bei neuen Medikamenten besonders engmaschig kontrolliert werden muss, da gegebenenfalls unbekannte Nebenwirkungen auftreten könnten. Hochdosierte Medikamente sind auch rezeptpflichtig (zum Beispiel sind 500mg-Tabletten Paracetamol apothekenpflichtig und 1.000 mg rezeptpflichtig).

Medikamente, die einer besonderen ärztlichen Überwachung bedürfen und somit rezeptpflichtig sind, sind zum Beispiel Antibiotika, Antidiabetika, Betäubungsmittel und Potenzmittel. Die Verpackung dieser Medikamente ist entsprechend gekennzeichnet, woran diese gut zu erkennen sind. In Apotheken werden diese Medikamente so aufbewahrt, dass sie von Kunden nicht erreichbar und auch nicht sichtbar sind.

Es gibt drei unterschiedliche Rezepte, welche man an den Farben erkennt. Medikamente auf roten Rezepten werden von der Krankenkasse übernommen. Medikamente auf grünen Rezepten sind Empfehlungen, welche nicht von der Krankenkasse übernommen und deshalb selbst bezahlt werden müssen. Sind die Patienten privat versichert, erhalten diese ein blaues Rezept. Bei Betäubungsmitteln wird ein gelbes Rezept ausgestellt.


Ähnliche Artikel zu diesem Thema: